Zur Startseite
  • Home
  • Aktuelles
  • Downloads
  • Spenden

Welterbe Donau er-fahren: 4. Metten - Niederalteich

Ortsgruppen

  • Home  › 
  • Aktuelles

Gemeinde Iggensbach Negativ-Vorreiter bei der Zersiedelung

Die Gemeinde Iggensbach will schon heute die umstrittene Lockerung des sogenannten "Anbindeverbots" vorwegnehmen und beantragt für die Ausweisung eines überdimensionierten Gewerbegebietes die Änderung des Landschaftsschutzgebietes "Bayerischer Wald". Die Gemeinde wird damit zum Negativ-Vorreiter bei Flächenverbrauch und Zersiedelung.

12.02.2016

In diesem Jahr soll die Fortschreibung des bayerischen Landesentwicklungsprogramms (LEP) abgeschlossen werden. In dem Programm werden allgemeine Grundsätze und Ziele für unser Bundesland festgelegt. Das LEP muss wie der Regionalplan durch die Gemeinden strikt beachtet werden.

"Anbindegebot" für neue Siedlungsflächen bremst bisher die Zersiedelung

Bisher war im LEP unter anderem der Grundsatz enthalten, dass neue Siedlungsflächen nur in der Nachbarschaft zu bestehenden Wohn- oder Gewerbeflächen ausgewiesen werden dürfen ("Anbindegebot"). In der Fortschreibung ist jedoch geplant, diese Regelung zu streichen. Zu befürchten ist, dass damit der "Zersiedelung", also der ungehemmten Inanspruchnahme der freien Landschaft, Tür und Tor geöffnet wird.

Gemeinde Iggensbach will Gewerbe in der freien Landschaft und im Landschaftsschutzgebiet - Hauptsache Autobahnanschluss!

Dass diese Befürchtung nicht aus der Luft gegriffen ist, zeigt das Beispiel der Gemeinde Iggensbach: unter Vorwegnahme der Fortschreibung soll dort südlich der Autobahn in freier Landschaft ein etwa 9 ha großes Gewerbegebiet ausgewiesen und erschlossen werden. Dazu muss die überplante Fläche auch aus dem Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald genommen werden, was die Gemeinde vor kurzem beantragt hat (und was wir in unserer Stellungnahme hierzu vehement abgelehnt haben; das letzte Wort hat das Landratsamt Deggendorf).

Die geplante Fläche überschreitet nicht nur die Größe, die für eine "organische Eigenentwicklung" der Gemeinde zulässig ist und die unter Beachtung des Anbindegebotes auch erschlossen werden könnte. Die Planung nimmt darüber hinaus auch die Entwicklung exemplarisch vorweg, die die vorgesehene Änderung des LEP bewirken würde: die Landschaft in Bayern würde endgültig ihr Gesicht verlieren. Wie das aussieht, kann zwei Autobahnausfahrten weiter bei Rathsmannsdorf (Gemeinde Windorf) besichtigt werden: hier wurde für etwa 18 ha Gewerbefläche die Landschaft im Wortsinne und in besonders grober Weise "platt gemacht".

Neue Gewerbeflächen trotz großer Reserven - Niederbayern ist bei Flächenverbrauch immer vorne mit dabei

Laut Regionalplan verfügt unsere Region Donau-Wald über Gewerbegebiets-Reserven von etwa 650 ha. In den letzten Jahren war laut Statistikatlas Bayern der Landkreis Deggendorf mit etwas mehr als 90 ha Flächenverbrauch pro Jahr stets an vorderster Stelle mit dabei. Zu befürchten ist daher, dass Niederbayern als erstes sein Gesicht verlieren wird - ein Spitzenplatz, auf den wir sehr gerne verzichten würden.

Die Stellungnahme der Kreisgruppe Deggendorf des BUND Naturschutz zum Antrag auf Herausnahme der Gewerbegebietsfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald können Sie hier nachlesen.