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Dezentraler Hochwasserschutz heißt nicht, dass sich der Landkreis Regensburg aus der Verantwortung stehlen darf

Eine Reaktion von Georg Kestel, 1. Vorsitzendem der Kreisgruppe, auf den Leserbrief von Georg Hetges vom 18.12.2018 in der Deggendorfer Zeitung.

21.12.2018

Herr Hetges behauptet in seinem Leserbrief vom 18.12.2018, ich würde als Vertreter des BUND Naturschutz (BN) die Staatsregierung bzw. Minister Aiwanger darin unterstützen, auf Flutpolder oberhalb von Straubing ersatzlos zu verzichten. Diese Unterstellung leitet sich vermutlich aus Berichten zu dem Thema ab, in denen eine Pressemitteilung des BN – leider jedoch meist unvollständig – zitiert wurde. Am Ende der Mitteilung war nämlich eigentlich folgende Aussage von mir zu lesen: „Die Regionen oberhalb von Straubing müssen nach wie vor genauso solidarisch sein, wie es die Region zwischen Straubing und Vilshofen in Bezug auf Passau und den weiteren Unterlauf ist.“ (die ganze Pressemitteilung ist hier zu finden).

Natürlich müssen auch nach Überzeugung des BN die Oberlieger einen deutlichen Beitrag zur Verbesserung des Hochwasserschutzes leisten. Das gilt erst recht für die Regionen oberhalb von Straubing. Dort ist zuerst mit der Eindeichung und dann vor allem mit dem Bau der Staustufen enorm viel natürlicher Rückhalteraum vom Fluss abgeschnitten worden.

Grundsätzlich kann man, wie bei Wörthhof und Eltheim bisher geplant, mit gesteuerten Flutpoldern versuchen, Hochwasserspitzen zu kappen. Wir weisen aber schon seit vielen Jahren darauf hin, dass endlich mit dem selben Nachdruck und dem selben Mitteleinsatz, mit dem die Polder angeschoben werden, der dezentrale, natürliche Hochwasserschutz vorangebracht werden muss. Hierzu ist von Seiten der Bayerischen Staatsregierung bisher außer Willenserklärungen leider nicht wirklich viel passiert.

Naturnaher Hochwasserschutz heißt unter anderem: Verbesserung der Wasseraufnahme durch lebendige, humus- und regenwurmreiche Böden; weniger Bodenverdichtung und -versiegelung; Renaturierung von Mooren und Feuchtgebieten; Renaturierung der kleinen Gewässer und Zurückgewinnung von Auen an großen Flüssen (etwa an der Donau oberhalb Weltenburg bis Vohburg oder auch an einem Umgehungsgewässer an der Staustufe Geisling).

Anders als Flutpolder können die meisten dieser Maßnahmen den Schutz auch gegenüber lokalen Starkregen wie 2016 in Simbach am Inn verbessern. Außerdem leisten diese Maßnahmen einen Beitrag, mehr Wasser in der Landschaft zu halten, um sich gegen zunehmende Dürren zu wappnen. In dieser Hinsicht rentiert sich im dezentralen Hochwasserschutz jeder investierte Euro ein zweites Mal, bei Flutpoldern dagegen nicht. Dezentraler, natürlicher Hochwasserschutz hat zudem positive Effekte auf die Laufzeiten der Hochwasserwellen und kann so das besonders gefährliche Aufeinandertreffen von Hochwasserspitzen (wie 2013 von Isar und Donau) entschärfen. Auch das können Flutpolder nicht, zudem ist deren Steuerung, wie selbst die Gutachten der TU München deutlich machen, alles andere als einfach und verlässlich.

Flutpolder werden zudem erst wirksam, wenn die Planfeststellungs- und Gerichtsverfahren abgeschlossen, alle technischen Probleme (im Falle von Wörthhof und Eltheim vor allem in Bezug auf das Grundwasser) tatsächlich gelöst und die Einrichtungen komplett gebaut sind. Wirkung entfalten sie dann (wenn die Steuerung klappt) im Schnitt etwa alle 100 Jahre oder noch seltener.

Aus den hier nur kurz umrissenen Gründen begrüßen wir daher, dass laut Koalitionsvertrag der dezentrale Hochwasserschutz endlich stärker in den Fokus genommen werden soll.

Das heißt jedoch eben nicht, dass sich z. B. der Landkreis Regensburg nach dem St.-Florians-Prinzip ohne adäquate Gegenleistung aus der Verantwortung stehlen darf. Wenn der Landkreis auf Flutpolder verzichten möchte, muss er selbstverständlich adäquaten Ersatz liefern, und eben beim dezentralen Hochwasserschutz Ernst machen. Das ist politisch mindestens genauso anspruchsvoll, wie einen Polder durchzusetzen: man braucht – unter anderem – mehr Fläche und muss mit sehr vielen Beteiligten reden – hat aber umgekehrt auch einen mehrfachen, auch lokal wirksamen Nutzen, inklusive positiver Effekten für Naturschutz, Landschaft und Artenvielfalt, und kommt schon mit jeder Einzelmaßnahme voran.

Weil dem so ist, und weil wir unsere Positionen zum natürlichen Hochwasserschutz bereits seit sehr vielen Jahren so vertreten, erwarte (und bekomme) ich dafür natürlich keine „Gegenleistungen“, wie Herr Hetges unterstellt.

Georg Kestel
1. Vorsitzender
Kreisgruppe Deggendorf
BUND Naturschutz in Bayern e.V.