Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren Donauaausbau, Teilabschnitt 2, Deggendorf - Vilshofen
Bis zum 4. Dezember lagen die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Wasserstraße Donau und zur Verbesserung des Hochwasserschutzes zwischen Deggendorf und Vilshofen aus, bis 18. Dezember war Gelegenheit, hierzu eine Stellungnahme abzugeben.
Wir haben uns zu diesem Vorhaben umfassend geäußert. Unsere Stellungnahme können Sie hier als pdf-Datei einsehen und herunterladen. Unsere Stellungnahme zum Monitoringkonzept für den 1. Teilabschnitt haben wir als Anlage dieser Stellungnahme beigefügt.
Einige besonders wichtige Punkte fassen wir im Folgenden zusammen.
1. Auf das an der Isarmündung geplante Leitwerk verzichten – für den Erhalt der Kiesinsel an der Mündung gibt es bessere Alternativen
Die Kiesinsel an der Isarmündung („Isarschüttkegel“) hat, weil sie den Wasserstand in Richtung Straubing stützt, eine wichtige Funktion für die Schifffahrt. Sie ist aber auch ein wichtiger Laichplatz und Lebensraum für Fische, aber auch z. B. für Vögel.
Am Isarschüttkegel ist der Bau eines über 600 m langen Leitwerkes geplant. Begründet wird dies vor allem damit, dass die Nachlieferung von Kies aus der Isar unsicher ist.
Wir plädieren dafür, dass alternative Möglichkeiten untersucht und genutzt werden und auf den Bau dieses Leitwerkes verzichtet wird. Alternativen bestehen
- in der ausreichendem Erhöhung der Kiesmenge, die in die Isar ohnehin zugegeben werden muss
- in Form des Baus einer Buhne oder Buhnenkombination oberhalb der Isarmündung (mit geringeren Eingriffen)
- der Abgrabung von Auflandungen ("Uferrehnen“), die sich an der Mündung gebildet haben; damit kann bei hohen Abflüssen früher und mehr Wasser in die Aue fließen, wodurch sich der Strömungsangriff auf den Schüttkegel vermindert.
Die genannten Alternativen lassen sich auch untereinander kombinieren.
Die genannten Alternativen (und vielleicht noch weitere sinnvolle Varianten) müssen qualifiziert und transparent untersucht werden. Im Einklang mit den Naturschutzgesetzen darf nur die Alternative umgesetzt werden, die sich als die umweltverträglichste herausstellt. Um den Hochwasserschutz nicht aufzuhalten, soll, falls noch weitere Untersuchungen notwendig wären, dieser Bereich ggf. zunächst aus der Gesamtgenehmigung ausgenommen werden.
2. Auf die flächigen Verfüllungen der Tiefstellen („Kolke“) in den Donauschleifen verzichten – auch hierfür gibt es bessere Alternativen
Die Donau ist in der Fließstrecke zwischen Straubing und Vilshofen durch intensive, viele Meter nach unten reichende Tiefstellen in den Kurvenbereichen gekennzeichnet. Diese Tiefstellen sind zusammen mit den unverschlammten, überströmten Kiesbänken gerade für die besonders wertvollen strömungsliebenden Fischarten wichtige Lebensräume.
In der Planung ist auf einer Fläche von insgesamt fast 30 ha die weitgehende Verfüllung der großen Kurvenkolke zwischen Deggendorf und Vilshofen vorgesehen.
Auf diese Verfüllung kann und muss verzichtet werden.
Falls eine Sicherung der Sohle tatsächlich nachweisbar nötig wäre, kann und soll hierfür eine „Auskleidung“ mit einer beständigen Schicht von Grobkies oder auch Wasserbausteinen eingesetzt werden. Alternativ wäre auch der Einbau von einzelnen Grundschwellen („Rippen“) möglich, zwischen denen die bisherigen Tiefen beibehalten werden können. Außerdem wäre die Stabilisierung der Sohle durch die Wiederzugabe von Baggergut aus der Donau möglich, sowie in der Mühlhamer Schleife und im Mühlauer Bogen auch eine Anpassung der Leitdeiche, so dass mehr und früher Wasser über Vorländer fließt und die Donau im Flusschlauch entlastet wird.
Wie im Fall der Isarmündung müssen diese Alternativen qualifiziert und transparent untersucht und im Einklang mit den Naturschutzgesetzen die Alternative umgesetzt werden, die sich als die umweltverträglichste Variante herausstellt.
3. Potenziale für naturnahe Flussregulierung und für Renaturierungen an der Donau nutzen
Die „Flussregulierung“ verfolgt das Ziel, bei niedrigeren Wasserständen das Wasser in der Schifffahrtsrinne zu konzentrieren. In der weit überwiegenden Zahl sind hierfür Bauwerke aus Granitsteinen vorgesehen.
Wir plädiere dafür, für die Regulierung bevorzugt Bauelemente zu entwickeln, die natürlichen Flussinseln möglichst nahe kommen. Bevorzugt soll für den Bau Kies oder Grobkies eingesetzt werden, eine Bewegung von Material mit dem Wasser soll hierbei toleriert und mit eingeplant werden. Denn dies entspricht den natürlichen Prozessen, mit einer naturnahen Bauweise können Regulierungsbauwerke gleichzeitig auch Lebensraumfunktionen mit übernehmen.
Für notwendige Maßnahmen, mit denen Eingriffe im Fluss ausgeglichen werden sollen, sollen vorhandene Renaturierungspotenziale wie z. B. die Schaffung von Durchflüssen in Buhnenfeldern oder die Wiederanbindung von geeigneten Altwässern genutzt werden. Diese Maßnahmen sollen den geplanten Bau von neuen Aueseitengewässern ersetzen, für die erhebliche Mengen (fast 700.000 m³) Erdreich abgegraben und bewegt werden müssten.
4. Wiesenbrüter
Die Situation unserer Wiesenbrüter und Vögel, die im Offenland leben, ist dramatisch. Auch im Donautal sind die Bestände von Kiebitz, Brachvogel und Co. in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen.
Wir plädieren dafür, über die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen hinaus massive Anstrengungen zu unternehmen, um diese Arten im Donautal zu erhalten. Noch vorhandene Lebensräume und Strukturen, wie Bodenunebenheiten in den Agrarflächen, müssen erhalten bleiben und dürfen nicht z. B. mit Erdreich aus dem Deichbau oder dem Bau der Aueseitengewässer verfüllt werden. Es müssen ausreichend Flächen für die Wiesenbrüter zur Verfügung stehen, die immer wieder durch die Donau bzw. das Grundwasser vernässt werden. Auch die besonders wertvollen Seichtwasserzonen an der Donau müssen erhalten werden.
Der Erfolg der Maßnahmen für die Wiesenbrüter (wie auch für andere Arten) muss kontinuierlich überwacht werden, ggf. muss nachgebessert werden. Die Ausgleichsflächen müssen uin der Brut- und Aufzuchtzeit konsequent von Störungen frei gehalten werden.
5. Besucherlenkung
Unter dem Namen „Besucherlenkung“ ist vorgesehen, im heutigen und auch im zukünftigen Deichvorland Wege auch für die bequeme Zufahrt mit dem Auto auszubauen. Damit würde jedoch unnötiger und störender Verkehr selbst in heute nur zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbare Zonen gezogen, ebenso in die Bereiche, in denen großflächige Ausgleichsmaßnahme geplant sind.
Wir plädieren dafür, im Deichvorland den Zugang auf Fußgänger und Radfahrer zu beschränken – eine Zufahrt soll nur für Grundeigentümer und Nutzer und für die behördliche Gewässserunterhaltung möglich sein.
Zur Verbesserung und Lenkung der Freizeitnutzung sollen möglichst dagegen nahe an Siedlungsflächen z. B. bei Niederalteich, Winzer, Hofkirchen, Thundorf, Polkasing oder Pleinting bisher naturferne versteinte Uferzonen in naturnahe Uferz („Donaustrände“) umgebaut werden.
Diese Maßnahmen sollen aus den Mitteln für den Donauausbau angemessen mitfinanziert werden.
Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren können Sie hier einsehen (Link auf externe Seite).