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Was bringen Blühflächen-Pachten? Artenreiches Grünland anlegen und Heimische Gehölze pflanzen

Seit dem Volksbegehren Artenvielfalt werden immer wieder Angebote veröffentlicht: Landwirte bieten „Patenschaften“ oder „Pachten“ an; für oft z. B. 50 Euro Pacht pro Jahr werden 100 m² Fläche als „Blühfläche“ angelegt. Was ist davon zu halten?

Das Angebot bringt schon was – auch für den Flächeneigentümer

Als Orientierung, ob der genannten Angebote wirtschaftlich angemessen sind, kann ein Vergleich zum staatlichen Kulturlandschaftsprogramm (Kulap) dienen: Hier gibt es eine Förderung für die Anlage von Blühflächen für 5 Jahre (Maßnahme "B48"), wie sie auch für die "Patenschaften" angeboten wird. Die an Landwirte ausgezahlte Prämie beträgt hier in der Regel 600 € / ha – das heißt: 6 € / 100 m², bei besonders ertragreichen Flächen auch mehr. Die staatlichen Programme werden durchaus angenommen, das heißt, mit dieser Prämie werden Ertragsverlust einerseits und der Aufwand für die Ansaat der Blühstreiefen andererseits ausreichend abgedeckt.

Gemessen an den Förderprämien sind Angebote für 50 € / 100 m² daher um etwa 800% teurer. Selbst wenn bei der Anlage z. B. Regio-Saatgut für artenreiches Grünland (s. u.) verwendet würde und ein größerer Aufwand für die Abwicklung eingerechnet wird (der beim Kulap-Programm allerdings auch anfällt), sind derartige Pacht- oder Patenschaftspreise eigentlich nicht angemessen.

Natürlich steht es jedem frei, derartige Aktionen zu unterstützen – allerdings dürfte mit dem selben Mitteleinsatz auf anderem Wege deutlich mehr und deutlich nachhaltiger zu erreichen sein.

Blühstreifen sind sicher besser als Acker, ersetzen aber nicht artenreiches Grünland

Für die üblichen Blühflächen und -streifen wird meist Saatgut eingesetzt, das schnell ein „buntes“ Bild liefert (z. B. die sog. „Veitshöchheimer Mischung“). Diese Mischungen bieten zwar durchaus für Honigbienen Vorteile und Nahrungsquellen – für die allermeisten Wildbienen, für viele andere Insekten oder auch für die Vielfalt an Pflanzenarten bringen diese Mischungen jedoch, bei genauerem Blick auf die Artenlisten, recht wenig.

Das heißt: Blühmischungen sind natürlich besser als nichts, erst recht in reinen Ackerbaugegenden, in denen außer Mais, Weizen, Zuckerrüben und anderen Kulturpflanzen nichts mehr zu finden ist. Hier müssten aber zumindest Mindestbreiten (5m, besser mehr) eingehalten werden, da sonst z. B. die randlichen Einträge von Spritzmitteln die positiven Wirkungen deutlich verringern oder zerstören können.

Unsinnig und kontraproduktiv ist jedoch der Umbruch von Grünland für die Ansaat derartiger Mischungen, erst recht, wenn dabei z. B. feuchtes oder ohnehin bereits artenreicherem Grünland umgewandelt würde.

Viel sinnvoller wäre es dagegen vor allem für Gebiete wie den Bayerischen Wald (wo noch eine höhere Dichte an naturnäheren Biotopen existiert), wenn früher extensiv genutzte Bereiche, die heute verbrachen und verbuschen, wieder in eine angepasste Nutzung bzw. Pflege genommen würden. Ein Einsatz von finanziellen Mitteln in diesem Bereich wäre ökonomisch und ökologisch sehr viel effektiver und sinnvoller. Denn auch seltene Pflanzenarten wie z. B. die Arnika würden auf diesen Flächen wieder eine Chance bekommen – auf einem angesäten Blühstreifen auf einem früheren Acker dagegen nicht.

Das Mittel der Wahl, um zu einem sinnvollen Konzept für wieder mehr Artenreichtum in der Landschaft zu kommen, ist der gemeindliche Landschaftsplan. So wie im (meist bekannteren) Flächennutzungsplan die Entwicklung von Bau-, Verkehrs- und Gewerbeflächen durch die Gemeinden geplant wird, so kann und sollte im Landschaftsplan die Entwicklung von Natur und Landschaft geplant werden. Vorgaben aus dem Volksbegehren, nach denen 10 % des Grünlandes zu artenreichem Grünland entwickelt werden sollen, kann und muss in Landschaftsplänen durch die Gemeinden fachlich qualifiziert umsetzen. Bei der Aufstellung der Pläne muss außerdem nach den gesetzlichen Vorschriften hierfür eine breite und mehrmalige Bürgerbeteiligung durchgeführt werden. Hier können sich dann sowohl Bürgerinnen und Bürger einbringen, denen die Insektenvielfalt am Herzen liegt, wie auch z. B. Landwirte, die entsprechende Maßnahmen anbieten wollen.

Informationen zu den Blühflächen und zu dauerhafteren Möglichkeiten zur Verbesserung der Artenvielfalt in der Landschaft finden Sie auch auf der Webseite zum Volksbegehren und der Webseite des Landesbundes für Vogelschutz.

Wie lässt sich für den Natur- und Artenschutz hochwertiges Grünland ansäen oder entwickeln?

Hochwertiges Grünland ist in der Regel um so artenreicher und für Tierarten interessanter, je nährstoffärmer es ist (weil auf „mageren“ Böden, grob gesagt, die vielen kleinen Kräuter und spezialisierten Pflanzen nicht gleich von den „kampfkräftigen“, großwüchsigen Futtergräsern und Stauden wie z. B. dem Löwenzahn verdrängt werden).

Artenreiches Grünland bietet nicht nur vielen Pflanzen eine Heimat, sondern für Insekten auch das, was heute am meisten fehlt: Ein Blütenangebot über einen längeren Zeitraum im Sommer, und nicht nur einzelne kurze „Explosionen“ wie z. B. bei Löwenzahnwiesen. Viele verschiedene Pflanzenarten bedeuten außerdem auch Angebote für seltene, spezialisierte Insekten. Für Wildbienen sind außerdem oft noch kahle Bodenstellen, Raine, alte Pflanzenstengel u. ä. für die Anlage von Brutröhren wichtig.

Aushagerung zu möglichst nährstoffarmen Flächen

Artenreiche Wiesen lassen sich (langfristig, über mehrere Jahre !) auch aus dem Rasen im eigenen Garten entwickeln. Hauptschritt ist: weniger tun und Nerven behalten. Das heißt vor allem: selten (lediglich zweimal) und spät mähen. Vor allem der erste Mähgang muss so spät liegen, dass Kräuter wie zum Beispiel Margeriten und Glockenblumen Samen entwickeln können (ab etwa Mitte Juni oder später!). Das Mähgut muss – zum Nährstoffentzug (s. o.) – von der Fläche entfernt werden. Wenn schon Kräuterarten enthalten sind, sollte das Mähgut vor der Abfuhr einige Tage liegen bleiben, damit die Pflanzensamen ausfallen können.

Wenn noch keine Kräuterarten enthalten sind (was bei einer Entwicklung aus den üblichen Rasenmischungen die Regel ist), empfiehlt sich die Einbringung von entsprechenden Arten – aber meist erst nach einer „Aushagerung“ der Fläche; der dichte „Rasen“ muss ausreichend schwach wachsen und genügen Lücken und Licht am Boden aufweisen, in denen sich Kräuterarten etablieren können. Die Aushagerung kann unter Umständen länger (ein paar Jahre!) dauern. Radikaler (und schneller) ist ein Umfräsen des Rasens und eine entsprechende Neueinsaat.

Wie lassen sich „Kräuterarten einbringen“?

Hierzu kann zum einen Mähgut von „guten“, artenreichen Wiesen übertragen und ausgelegt werden - so dass die Samen auf der Zielfläche ausfallen (s. o.).

Spezialisierte Unternehmen bieten auch „Heudrusch“ als Methode an (für Privatvorhaben aber wohl meist zu aufwändig).

Dritte Variante, falls vor allem eine Mähgutübertragung nicht machbar ist, ist die Einsaat einer entsprechenden Gras-Kräuter-Mischung, bei bestehenden, geeignet ausgehagertem Rasen (s. o.) auch eine „Übersaat“. Hierfür sollte eine passende, sogenannte „Regio-Saatgut-Mischung“ verwendet werden. Hierbei handelt es sich um Saatgut-Mischungen, die für eine bestimmte Region (z. B. den Bayerischen Wald) aus der Ernte von entsprechenden Wildpflanzen vermehrt und für unterschiedliche Standorte zusammengestellt wurden (feuchte bis trockene Verhältnisse, kalkreiche bis saure Böden).

Entscheidend ist: mit den Mischungen aus vor Ort etablierten Pflanzen wird auch die Artenvielfalt der örtlichen, typischen Wiesenkräuter gefördert – und nicht nur „bunte“ Kultursaatmischungen mit oft mehr als 60 % Anteil an Kulturpflanzen ausgesät, die zudem nach 5 Jahren wieder untergepflügt werden.

Für Regio-Saatgut gibt zumindest einige Anbieter; in unserem Raum z. B. Saaten Zeller und BSV. Einen deutschlandweiten Überblick und weitere Informationen bieten Erzeuger- und/oder Zertifizierungs-Verbände wie VWW und Regiozert.

Bei steilen Hängen oder anderer Erosionsgefährdung sollten allerdings ausreichende Maßnahmen zur Erosionssicherung ergriffen werden (z. B. eine „Ammensaat“, eine Abdeckung mit Jutegeflecht und/oder, bei größeren Flächen, die Anlage von Streifen mit konventionellem, sich schnell entwickelndem Saatgut als Erosionsschutzstreifen).

Unter anderem die Webseiten des Netzwerkes „Blühende Landschaften“ bietet einen Überblick und Unterseiten zu speziellen Fragen und Informationen zur Nutzbarkeit von verschiedenen Pflanzen für verschiedene Insekten.

Regionales Pflanzgut: "Autochthone Gehölze"

Auch die Anlage von Hecken und Feldgehölzen hat positive Wirkungen für die Artenvielfalt – vor allem in besonders waldarmen, ausgeräumten Gegenden wie dem Gäuboden. Gleichzeitig erhöht die Verwendung heimischer Gehölze (an Stelle von Thujen, Zypressen und anderen Ziergehölzen) die Nutzbarkeit sowohl für Insekten wie auch für z. B. Vögel und Säugetiere wie den Siebenschläfer ganz erheblich.

Vor allem in der freien Landschaft sollte jedoch, wie beim "Regio-Saatgut", der örtlich angepasste Arten- und Genbestand genutzt werden, und nicht wahllos Gehölze aus allen möglichen Herkünften (z. B. aus Flschland-Kultivierungen der großen Baumschulen in den Niederlanden …) eingesetzt werden.

„Örtlich vorkommende Pflanzen“ werden in der Fachsprache als „autochthone“ Pflanzen bezeichnet und sind seit einigen Jahren für die verschiedenen Naturräume zu beziehen. Sie wurden wie die Regio-Kräuterarten (s. o.) vor Ort aus möglichst unverfälschten Beständen gesammelt und vermehrt.

Eine Broschüre der „Erzeugergemeinschaft für autochthone Baumschulerzeugnisse in Bayern“ (EAB) bietet vertiefte Informationen und eine Übersicht über entsprechende Baumschulen (in unserem Raum z. B. Baumschule Köppl in Viechtach).

Die höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Niederbayern hat außerdem für eine Reihe von Gemeinden Listen mit den örtlich typischen Gehölzen veröffentlicht, die eine gute Hilfe für die Auswahl von geeigneten Arten bieten.